§ 1 Beiträge
1.1 Der Turn-Club Bissendorf e.V. erhebt gemäß seiner Satzung von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und gegebenenfalls Umlagen zum Ausgleich des Haushaltes.
1.2 Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal des Kalenderjahres, in welchem die Mitgliedschaft beantragt wird. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Ende des Kalenderhalbjahres, in welchem auch die Mitgliedschaft endet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderhalbjahres.
1.3 Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind gemäss §2.6 der Satzung unaufgefordert zu zahlen und werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Ein Antrag auf Einstufung in die Beitragsgruppe e) muß unaufgefordert 6 Wochen vor Ende des Kalenderjahres (oder mit dem Aufnahmeantrag) jährlich neu beim Vorstand eingereicht werden.
§ 2 Beitragssätze
2.1 Mitgliedsbeiträge
(Die Beiträge werden generell halbjährlich bzw. jährlich abgebucht. Ausnahmen: Die Beiträge für die Reitabteilungen werden monatlich, die Beiträge für die Bissendorfer Panther werden vierteljährlich abgebucht)
Gruppe |
Beitrag/ Jahr |
|
---|---|---|
a) |
Erwachsene über 18 Jahre |
76 € |
b) |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
41 € |
c) |
Eltern und Kind (Erziehungsberechtigte/r mit Kind bis 3 Jahre) |
76 € |
d) |
Familienbeitrag (gilt für alle Mitglieder einer Familie, sofern die Kinder unter 18 Jahre sind) |
152 € |
e) |
Auszubildende, Schüler, Studenten bis zum 27. Lebensjahr |
54 € |
|
Zuschläge/ Spartenbeiträge: |
|
|
Teilnehmer beim JUDO |
24 € |
|
Teilnehmer bei der Wirbelsäulengymnastik |
24 € |
|
Teilnehmer beim Eistanz |
24 € |
|
Inline Hockey |
60 € |
|
Reit- und Voltigierclub |
zusätzlich Unterrichtstunden- gebühr |
2.2 Aufnahmegebühr
|
Gruppe |
Gebühr |
---|---|---|
a) |
Erwachsene über 18 Jahre |
6 € |
b) |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
3 € |
c) |
Familien |
10 € |
2.3 Sonstige Gebühren
|
Jährlicher Zuschlag für Mitglieder ohne Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren |
10 € |
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Über weitere Ermäßigungen oder Erlaß des Beitrages entscheidet der Vorstand.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft und ersetzt die Beitragssatzung vom 01.01.2015.
Bissendorf, den 22 Februar 2017