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Schutzkonzept

SCHUTZKONZEPT

Der Turn-Club Bissendorf stellt sein Schutzkonzept (Stand: März 2025) hier zum DOWNLOAD bereit.

 

Turn-Club Bissendorf e.V. Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

1. Einleitung

Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen sind als erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen. Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden. Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorfälle von (sexueller) Gewalt und Missbrauch haben die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Das Ausmaß ist weit größer als zu vermuten war. Das betrifft auch die Sportorganisationen und den Turnclub Bissendorf e.V. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter/innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

2. Begrifflichkeiten

Definition: Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen.

Dabei werden folgende Formen unterschieden:

  • Grenzverletzungen
    • Zu-Nahe-Kommen
    • Bloßstellen
    • Missachtung der Schamgrenzen
    • Unangemessenes Ausfragen
  • Übergriffe
    • Massive und häufige Grenzverletzungen
    • Psychische Übergriffe
    • Körperliche Übergriffe
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
    • Sexuelle Gewalt
    • Sexuelle Handlungen
    • Sexueller Missbrauch

3. Umgangsformen, Leitbild und Kultur der Achtsamkeit

Umgangsformen

Der Turnclub Bissendorf setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen steht für uns an vorderer Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen geschützt werden. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.

Leitbild

Der Turnclub Bissendorf ist in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport, weil jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Deshalb heißt Turnclub jeden Menschen herzlich willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung. Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-)Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit

Kultur der Achtsamkeit

Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sport: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können. Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (z.B. ein Kind hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein. Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.

4. Auswahl der Ehrenamtlichen

Alle Übungsleiter/innen und Vorstandsmitglieder (nicht nur diejenigen, die im kinder -und jugendnahen Bereich tätig sind) müssen in einem 3-jährigen Rhythmus eine sogenannte „Negativbescheinigung“ vorlegen. Die Übungsleiter/innen (ÜL) werden vom Verein eingesetzt und handeln im Auftrag des Vereins. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des ÜL ist nicht erforderlich, ist aber von Bedeutung, wenn der Verein seine Sorgfalt nachweisen muss. Dies passiert in der Regel dann, wenn etwas „passiert“ ist, das heißt wenn sich ein Kind beispielsweise verletzt hat oder verunglückt ist. Bei einem Lizenzinhaber kann der Verein bestimmte Standards und Fähigkeiten (beispielsweise auch in Erster Hilfe) voraussetzen. ÜL ohne Trainerlizenz sollten vor Beginn ihrer Tätigkeit bezüglich ihrer Befähigung von Verantwortlichen des Vereins befragt werden. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen müssen eine Selbstverpflichtungserklärung und diese Schutzvereinbarung/ Ehrenkodex unterzeichnen.

Inhalt Ehrenkodex:

Selbstverpflichtung für mein Wirken in der Kinder- und Jugendarbeit / Ehrenkodex

„Mein Wirken in der sportlichen, sowie allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit im Turnclub orientiert sich am christlichen Menschenbild. Es ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.“

„Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden.“

Deshalb verpflichte ich mich auf folgende Leitprinzipien für mein ehrenamtliches Engagement:

  • „Ich unterstütze die mir anvertrauten Mädchen und Jungen darin, ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
  •  Ich achte die individuelle Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
  • Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um.
  • Ich respektiere unbedingt die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Das bezieht sich insbesondere auf deren Intimsphäre und persönliche Grenzen der Scham.
  • Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden, vor Gewalt und Missbrauch.
  • Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen und Teams, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr. Ich wende mich an entsprechende Vertrauenspersonen und vermeide wegen Vertuschungsgefahr eine Täter/in-Konfrontation.
  • Ich toleriere kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten und beziehe dagegen Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir nicht toleriert, sondern konstruktiv thematisiert.
  • Ich habe eine besondere Vertrauens-, Autoritätsstellung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen. Mit dieser Position gehe ich verantwortungsbewusst und selbstkritisch um. Mein Handeln als Leitungsperson / Mitarbeiter/in ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine vorhandenen Beziehungen und Abhängigkeiten aus.
  • Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
  • Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Vereins- und Verbandsleitungsebene, ggfls. die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.“
  • Ich wurde in Fragen des Kindes- und Jugendschutzes zur Prävention sexualisierter Gewalt informiert. Ich habe das institutionelle Schutzkonzept gelesen und habe es verstanden.
  • Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234 bis 236 StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Arbeitgeber, bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.

5. Schulungen und Informationen

Der LSB  führt regelmäßig Übungsleiterschulungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ an. Daneben es verschiedene Onlineseminare zur Prävention an. Wir informieren unsere Übungsleiter/innen und Trainer/innen über das Schulungsangebot und empfehlen eine Teilnahme. Wir leiten die Informationen darüber an unsere Übungsleiter/innen, Trainer/innen und die Eltern durch Infobriefe, Emails und entsprechende Aushänge weiter. Bei Bedarf organisieren wir eine Schulung in unserem Verein. Die Handlungsleitlinien im Verdachtsfall sind allen Trainer/innen und Übungsleitern/innen bekannt. Wir stellen auf unserer Homepage unter www.turn-club-bissendorf.de für alle Vereinsmitglieder und auch das gesamte Umfeld entsprechende Informationen zum Thema „Prävention sexualisierte Gewalt“ zur Verfügung. Die Meldekette (siehe unter 6.) wird den Verantwortlichen durch Veröffentlichungen auf der Homepage und regelmäßige Besprechungen in den Sitzungen bekannt gegeben.

6. Schutzvereinbarung

Mit dieser Schutzvereinbarung regeln wir Situationen, die Übergriffe ermöglichen. Sie ist auf unserer Homepage einsehbar.

 

Schutzvereinbarung zur Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung

 

In unserem Verein wollen wir die Selbstverpflichtungserklärung folgendermaßen umsetzen:

 

  • Körperkontakt: Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Hilfestellung: Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
  • Verletzung: Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit, und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
  • Duschen: Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
  • Umkleiden: Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um. Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
  • Gang zur Toilette: Kleine Kindern, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
  • Training: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
  • Übernachtung: Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Geheimnisse Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine
  • Geheimnisse: Alle Absprachen, die ein/e Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  • Geschenke: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.)
  • Transparenz der Regelungen: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung

7. Mitglieder beteiligen/einbeziehen

Wir nehmen die Meinung von Kindern und Jugendlichen ernst, respektieren ihre Grenzen und lassen ihnen Freiheiten so sein zu können, wie sie sind. Dafür ist ein respektvoller Umgang unerlässlich. Bei der Planung unseres Trainingsangebotes achten wir darauf, dass wir das Selbstvertrauen der Kinder stärken und ihnen dabei helfen herauszufinden, wo ihre Grenzen liegen. Wir bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich in die Gruppenstunden einzubringen und mitzuentscheiden. Die verschiedenen Abteilungen beziehen auch die Eltern in Entscheidungen mit ein. Über das vorliegende Schutzkonzept informieren wir Mitglieder und Eltern in Form von Aushängen und auf unserer Homepage.

8. Notfallplan und Meldekette

Notfallplan

Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:

  • Zuhören und ernst nehmen: Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
  • Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären: Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.
  • Sachverhalt dokumentieren: Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
  • Rat und Unterstützung holen: Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
  • Weitere Beratungsstellen www.hilfeportal-missbrauch.de

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym) Telefon: 0800-2255530 (Mo, Mi, & Fr 9-14 Uhr, Die & Do 15-20 Uhr) E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

berta - Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexueller und ritueller Gewalt, Angehörige, Helfende und Fachkräfte Telefon: 0800-3050750 (Die 16-20 Uhr, Fr 9-13 Uhr)

Nummer gegen Kummer e.V. (Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund) Kostenlose und anonyme Beratung des Kinder- und Jugendtelefons Telefon: 0800-1110333 (Mo-Fr von 15 - 17 Uhr)

N.I.N.A Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen (auf Wunsch auch anonym) Telefon: 01805-1234565 (Mo 9-13 Uhr und Do 13-17 Uhr) E-Mail: mail@nina-info.de

 

Beachte allgemein:

Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.

 

Meldekette:

  • Akuter Notfall:

Sollte sich das Kind, der/die Jugendliche in einer aktuell bedrohlichen Situation befinden, sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt anrufen und die Vertrauensperson des TCBs informieren! Bei einem akuten Vorfall von Gewalt/Vergewaltigung: eine (Not-)Ärztin/einen (Not-)Arzt und nach Absprache mit dieser/diesem und nur auf Wunsch des Opfers auch die Polizei anrufen!

Damit sind die Erstversorgung und die Beweissicherung gewährleistet. Zudem wird die Vertrauensperson des Turnclub Bissendorf informiert.

  • Telefonische Meldung beim TCB:

Gehen beim TCB telefonische Meldungen zu einem Verdacht/Vorfall im Feld sexualisierter Gewalt ein, sollte dies in einem vorgesehenen Gesprächsprotokoll aufgenommen und gespeichert werden. Danach erfolgen eine Meldung und die Weiterleitung des Protokolls an die (Vereinsname)-Vertrauensperson.

Die Meldekette wird auf der Homepage veröffentlicht ausgehängt und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht. Der Vorstand und die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Der/die 1. Vorsitzende bzw. der/die Vertreter(in) ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Übungsleiter/innen) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird. Die Fachstelle ist bei konkreten Fällen einzubeziehen.

9. Vertrauensperson

Bei konkreten Verdachtsfällen stehen die Vertrauenspersonen Uwe Roscher (0172- 9649779) und Uta Döpke (0175-4175957) zur Verfügung

10. Schlussbemerkung

Mit dem vorliegenden Konzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Sportverein, möchte der TCB über den gesetzlich und fachverbandlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Präventionsarbeit im Kinderschutz leisten. Warum dies so wichtig ist, dürften die vorangegangenen Ausführungen hinreichend dargelegt haben. In der Hoffnung, dass sich keine respektive möglichst wenige begründete Verdachtsfälle im Verein ergeben, will der TCB künftig nach der Maxime handeln, dass jeder einzelne Fall, der durch das zusätzliche Engagement im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes vor sexualisierter oder jedwede andere Gewalt aufgedeckt werden kann, das Engagement als solches rechtfertigt. Als freier Träger der Jugendhilfe sind Sportvereine bereits per definitionem in der Pflicht, der Jugend als einer ihrer wichtigsten Ziel- und Förderungsgruppe zu helfen. Diese Hilfe beginnt und endet dabei nicht damit, Kinder und Jugendliche zu möglichst großen sportlichen Erfolgen zu bringen oder sie in ihrer motorischen Entwicklung zu fördern. Vielmehr reicht die Verantwortung von Vereinsvertreter/-innen, Trainer/-innen und Betreuer/-innen in Sportvereinen auch tief in den sozialen Bereich hinein. Neben der Verbesserung gesundheitlicher, motorischer oder athletischer Aspekte, haben Sportvereine besonders im Kinder- und Jugendbereich ebenso die Aufgabe, durch das Vorlegen von Werten an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen hin zu einem sozialen Menschen beizutragen. Dem diametral entgegen würde es stehen, würden Sportorganisationen die Ausübung von Gewalt – ganz gleich welcher Natur – gegenüber Kindern und Jugendlichen tolerieren oder billigend in Kauf nehmen ohne (selbstredend im Rahmen der eigenen Möglichkeiten) aktiv gegen sie vorzugehen. Mit der Umsetzung des vorliegenden Konzeptes will der TCB weitere Schritte in die Aktivität bei der Bekämpfung von (sexualisierter) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen gehen – in dem Wissen, dass die praktische Umsetzung aller Elemente des Konzeptes nur nach und nach erfolgen kann und es seine volle Wirkung erst mit dem Verlauf der nächsten Monate und Jahre wird entfalten können.