go to content

Menu

Archiv 2018

Einladung zur JHV

Veröffentlicht von Dirk Müntefering (dirk) am 17.01.2018
Archiv 2018 >>

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2018


Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir euch herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung 2018 ein, in der wir gemeinsam mit euch das Jahr 2017 Revue passieren lassen und über die Planungen für 2018 sprechen wollen.
Die Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch, den 28. Februar 2018 ab 20:00 Uhr im Gasthaus Bludau statt.

Tagesordnung:

1) Begrüßung und Feststellung der Stimmberechtigten

2) Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten JHV

3) Rechenschaftsberichte Vorstand, Kassenprüfer, Abteilungsberichte

4) Beschlussfassung über die Entlastung

5) Bestimmung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr

6) Neuwahlen Vorstand:

1.    Vorsitzende(r), Jugendwart(in), Kassenwart(in) , eines Kassenprüfers/prüferin

 

7) Anträge 

Antrag des Vorstandes zur Satzungsänderung folgender Paragraphen (Streichungen entfallen; Unterstreichungen neu ergänzt):

 

§ 1.1 „ … Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes in Burgwedel Hannover.“

 

§ 2.3 „…b) durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrates nach § 2.4, …

 

§ 2.4 Ausschließungsgründe

Die Ausschließung eines Mitglieds nach § 2.3 b kann in den nachstehend bezeichneten Fällen aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrates erfolgen:

a) wenn die in § 2.6 vorgesehenen Pflichten der Mitglieder gröblich und schuldhaft verletzt werden;

b) wenn das Mitglied seinen dem Verein gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten, insbesondere der Verpflichtung zur Beitragszahlung, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.

c) wenn das Mitglied den Grundsätzen der vorliegenden Satzung schuldhaft zuwider handelt, insbesondere gegen die ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportkameradschaft grob verstößt.

 

Über die Ausschließung eines Mitgliedes nach Buchstabe a) bis c) entscheidet der Ehrenrat als Schiedsgericht. Vor einer Entscheidung über den Ausschluss hat das Schiedsgericht das betroffene Mitglied durch Einschreiben zur mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht zu laden. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist dem Betroffenen mittels Einschreiben schriftlich mitzuteilen.

 

 

Darüber hinaus kann die Ausschließung eines Mitglieds aufgrund eines Beschlusses des Vorstands erfolgen, wenn das Mitglied unbekannt verzogen ist und dem Verein daher eine Kontaktaufnahme seit mindestens 12 Monaten nicht möglich war.

 

§ 3 Organe des Vereins

„…Stellen sich für den Ehrenrat nicht ausreichend Mitglieder zur Wahl und kann somit kein Ehrenrat gebildet werden, so übernimmt der Vorstand kommissarisch die Ämter des Ehrenrates bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.

 

     § 3.1.2 Einberufung

„Die Einberufung erfolgt durch die/ den 1. oder 2. Vorsitzende/n per Pressemitteilung, zur Zeit in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Mitteilung auf der Internetseite des Vereins und durch Aushang in den Schaukästen unter Bekanntgabe des Termins mit einer Einberufungsfrist von 4 Wochen. …

8) Verschiedenes


                                       
 

Zuletzt geändert am: 08.02.2018 um 16:58

Zurück zur Übersicht